Globale Herausforderung und Gestaltungsauftrag
Main content
Die europäische REACH-Verordnung dient der Registrierung und Bewertung von chemischen Substanzen und wurde zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ins Leben gerufen. Sie gilt für alle Hersteller, Importeure und sonstige Inverkehrbringer von chemischen Substanzen und Zubereitungen.
Die EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemiokalien (REACH) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH erfordert umfangreiche Test und die Registrierung von Chemikalien. Dadurch erhöht sich der Informationsbedarf für alle Beteiligten in der Lieferkette und für die zuständigen Behörden.
Für nähere Informationen zum aktuellen Status unserer REACH-Aktivitäten und zu den bereits identifizierten Verwendungen unserer Produkte, lesen Sie auf der folgenden Seite unsere
Kundeninformation REACH .
Zum Seitenanfang
Main navigation