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Deutschland muss seine Ammoniak-Emissionen bis zum Jahr 2030 deutlich reduzieren. Aus diesem Grund ist das Ausbringen von Harnstoffdünger seit 1. Februar 2020 durch die neue Düngeverordnung eingeschränkt. Landwirte müssen jetzt also umdenken und folgende Änderungen beachten:
Reiner Harnstoffdünger ohne Ureasehemmstoff muss seit dem 1. Februar 2020 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung eingearbeitet werden. Kann Harnstoffdünger, wie beispielsweise in Winterungen, nicht eingearbeitet werden, muss er mit einem Ureasehemmstoff versetzt sein.
So sollen die Ammoniakverluste, die bei der Düngung von Harnstoff entstehen, reduziert werden.
Die Antwort auf diese Frage und weitere wissenswerte Informationen rund um das Thema "Zeit zu wechseln" finden Sie hier.